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DIE  RUSSLANDDEUTSCHEN

 

Konservativen

 

 Die National-Konservative Bewegung der Russlanddeutschen

  Pressedienst

 


Gerichtsurteil: auch die Vertriebenen dürfen
über ihre Erlebnisse berichten

Am 22. April 2009 fand im „Gerhart-Hauptmann-Haus" (GHH) in Düsseldorf  eine Versammlung statt, zu der der polnischer Botschafter eingeladen wurde. Unter den Vertriebenen ist das Verhalten der polnischen Staatsvertreter ihnen gegenüber, das Abstreiten der Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland bekannt und auch, daß die Polen sich selbst gerne in der Rolle der Opfer sehen. So fanden sich auch einige heimattreue Deutsche zu dieser Versammlung ein, die sich mit dem politisch korrekten und toleranten Verhalten der BRD-Politiker den Polen gegenüber und mit der Geschichtsfälschung nicht zufrieden geben wollen. Vor dem Haus fand zu diesem Anlaß, von Ingetraut Jochim organisiert, eine Mahnwache mit Plakaten, Transparenten und Fahnen statt. Auch wir, Vertreter  der  „Russlanddeutschen Konservativen“ waren an diesem Abend anwesend und haben uns an dieser Aktion beteiligt.
In dem Versammlungssaal kam es nach dem Auftritt des polnischen Botschafters zu heftigen Diskussionen mit einigen Vertriebenen, die die gefälschte Darstellung der Vertreibung nicht hinnehmen wollen. Dr. Hans-Ulrich Höfs, der sich den Mund nicht verbieten ließ, wurde aus dem Saal verwiesen und bekam vom Geschäftsführer des Vertriebenenzentrums, Dr. Halder, Hausverbot. Auch Ingetraut Jochim hat von diesem „tüchtigen“  Befürworter der Geschichtsfälschung ein Hausverbot erteilt bekommen. Aber diesmal hat es ein Nachspiel gehabt. Die Danzigerin ließ es sich nicht gefallen und klagte dagegen, mit Erfolg.
Die Entscheidung der Richterin vom 7. Dezember 2011: Das Hausverbot ist nichtig, Dr. Halder müsse  die Erlebnisberichte der Vertriebenen dulden. 

Der Ablauf:
 „Der Geschäftsführer des Vertriebenenzentrums "Gerhart-Hauptmann-Haus" in Düsseldorf, (CDU), hatte die Danzigerin Ingetraut Jochim (74) erneut vertrieben und gedemütigt, weil sie dort die Vertreibungswahrheit frei geäußert hatte - sie bekam für ihre sachlichen Wortmeldungen und privaten Gespräche Hausverbot!!  

Nun traf man sich am 07.12.2011 vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Dr. Halder argumentierte, das Hausverbot sei aufrechtzuerhalten, da er weiterhin polnische Historiker ins Vertriebenenzentrum einladen wolle, die sich durch die Aussagen der Frau Jochim gestört fühlen könnten, denn die Polen bestreiten, daß Deutsche aus Ostdeutschland vertrieben worden sind.
Frau Jochim wurde mit ihren Eltern Anfang 1939 bereits von den Polen vom jahrhundertelangen Familienbauernhof in Westpreußen vertrieben. Sie gingen dann in die Freie Stadt Danzig, weil sie unter Völkerbundmandat stand und ihre Eltern sich dort vor den Polen in trügerischer Sicherheit dachten.  Auch aus Danzig wurden sie dann von den Polen 1945 vertrieben. Danach in Düsseldorf heimisch geworden, wollte der neue CDU-Geschäftsführer die langjährige Vertriebenenaktivistin Jochim aus dem Vertriebenenzentrum vertreiben, weil sie sich gegen Vertreibungen ausspricht! Die Wahrheit könnte die empfindlichen Polen stören!
Deshalb hat dieser Dr. Halder auch im Vertriebenenzentrum kräftig aufgeräumt: Bücher vernichtet, die Vertriebenen-Charta entfernt, Porträts von Vertriebenenpolitikern abgehängt usw. - Nichts soll mehr  im Vertriebenenhaus an die Vertreibung und die Vertriebenen erinnern. Seine polnischen Gäste sollen sich wohlfühlen können.

Die Richterin, Frau Schröder-Schink, bat nun Frau Jochim, ihre Sicht der Dinge darzulegen. Sie erklärte, daß sie und alle Heimatvertriebenen traumatisiert seien und es ihr schwer falle, über dies alles zu sprechen. Sie möchte niemanden stören, aber sie wurde mit ihren Eltern aus ihrer Danziger Heimat vertrieben und in ihrem Haus säßen bis heute fremde Menschen. Es sei nicht wahr, wenn die von Dr. Halder eingeladenen Referenten den versammelten Vertriebenen vorhielten, sie hätten mit Waffen in der Hand die Polen bedroht und diese hätten sich nur verteidigt. Weder ihre Eltern, noch ihr Nachbarn hätten Waffen besessen. Seit 1919 kam es von polnischer Seite immer wieder zu Gewalttätigkeiten und Gräueltaten gegen die deutsche Urbevölkerung. Es sei nicht wahr, daß Danzig eine polnische Stadt war, sie war zu 95% deutsch.
Sie fühle sich durch solche Geschichtsfälschungen beleidigt. Daß ihr der CDU-Mann nun eine Gegenposition und überhaupt jedwede Diskussion verbieten wolle, sehe sie nicht ein. In einer
Demokratie habe sie das Recht auf freie Meinungsäußerung, vor allem, wenn sie über geschichtliche
Ereignisse spreche, die sie selbst erlebt habe.

Die Richterin urteilte: Hausverbot sei das falsche Mittel, um mit solchen Kontroversen umzugehen! Jetzt also neu und amtlich: Demokratie ab sofort auch in der CDU Die dritte Vertreibung blieb ihr nun erspart, dank einer gesetzestreuen Richterin, was ja heutzutage auch keine Selbstverständlichkeit mehr ist.
Trotz Alters und Krankheit und eines pflegebedürftigen Ehemannes hat Ingetraut Jochim, auch im Namen aller anderen eingeschüchterten Vertriebenen, weder Zeit noch Geld gescheut, ist gegen diesen politischen Maulkorb und die zweite Vertreibung (diesmal aus dem Vertriebenenhaus GHH!) gerichtlich vorgegangen und hat Recht bekommen. Diesen Mut haben nicht einmal deutlich Jüngere!
So leicht läßt sich die Wahrheit nicht unterdrücken. Noch leben Zeitzeugen wie Frau Jochim, noch kann man die schon bestehende marxistische und polnische Geschichtsklitterung und Geschichtsfälschung nicht endgültig durchpeitschen, noch gibt es Richter, die da nicht mitmachen.  Frau Jochim darf ihr Leben und ihre Biographie behalten und weiter im Sinne der Vertriebenen-Charta für eine echte Aussöhnung zwischen Polen und Ostdeutschen arbeiten.“  


 

 

 

 

 

  

  

 

 

  
  

  


 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

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