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  Russland: Deutsche müssen “Rückkehrwilligkeit” beweisen

Russland hat die Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger verstärkt. Ab dem 1. November müssen deutsche Urlauber sowie Geschäftsleute, die eine Reise nach Russland planen, in ihrem Visumsantrag eine “Rückkehrwilligkeit” nachweisen.

Laut der Russischen Botschaft in Berlin wird von deutschen Touristen künftig neben den bisher benötigten Unterlagen zur Visumsbeantragung zusätzlich ein Einkommensnachweis verlangt. Dieser Nachweis kann für Touristen beispielsweise ein Auszug von der Bankrechnung, eine Bescheinigung über ein regelmäßiges Einkommen durch eine Arbeits- und Verdienstbescheinigung oder der Nachweis des Wohneigentums sein. Rentner sind zudem verpflichtet eine Kopie ihres Rentnerausweises zum Visumsantrag beizufügen. Selbstständig Erwerbstätige haben die Möglichkeit, ihre Rückkehrwilligkeit durch eine Gewerbeanmeldung zu belegen.

Deutsche Geschäftsreisende benötigen für die Einreise nach Russland eine Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis. Dies muss auf firmeneigenem Papier geschrieben sein und Daten über die Position des Arbeitnehmers in der Firma, dessen monatliches Gehalt sowie den Grund für die Geschäftsreise nach Russland beinhalten.

Der Grund für die neuen Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger nach Russland ist das sogenannte „Prinzip der Gegenseitigkeit“. Damit versuche man die gleichen Maßnahmen, die russische Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland erfüllen müssen, aufzugreifen. Schon seit längerer Zeit müssen russische Staatsbürger bei der Einreise nach Deutschland ähnliche Dokumente vorweisen, so das Auswärtige Amt in Berlin. In bilateralen Gesprächen soll nun eine einvernehmliche Lösung gefunden werden. Man vermute, dass die neuen bürokratischen Hürden deutsche Staatsbürger davon abhalten könnten, nach Russland zu reisen.

Generell habe sich Russland schon seit einer längeren Zeit bei der Europäischen Union dafür eingesetzt, die kollektive Visumspflicht abzuschaffen und eine vollständige Reisefreiheit zwischen den verschiedenen europäischen Ländern zu gewährleisten.

RDK-Info

Quelle: www.news.travel24.com

 

 

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